Die Erlaubnis zur Zucht habe ich im August 2000 beantragt.
Es ist so das jeder der 2 Hündinnen in der Zucht stehen hat seine Zucht beim Veterinär und beim Ordnungsamt anmelden muss.
Der Amtstierarzt kommt dann raus. Schaut sich alles an. Die örtlichen Gegebenheiten, das Grundstück, das Welpenzimmer und die Zahl der Hunde, die im Haushalt leben.
Die Erlaubnis auf eine unbegrenzte Hundehaltung bekommt man dann zu gesagt wenn alles seine Richtigkeit hat. Genauso kann man auch auf eine bestimmte Hundezahl begrenzt werden